Dr. med.
SABINE SCHWARZ

Dr. med.
MARTIN MIEDANER

Fachärztepartnerschaft für
Allgemeinmedizin

Dr. med. SABINE SCHWARZ
Dr. med. MARTIN MIEDANER
Fachärztepartnerschaft für Allgemeinmedizin

 

Mit Einführung des neuen E-Rezepts ab dem 1. Januar 2024 ändern sich einige Abläufe für Arztpraxen und Patienten:

 

Verschreibungspflichtige Medikamente für gesetzlich Versicherte werden nur noch als E-Rezept ausgestellt. Was bedeutet das für Sie?

 

Voraussetzung zur Ausstellung eines E-Rezeptes:

  • Sie müssen einmal am Quartalsanfang in unsere Praxis kommen, damit wir Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) einlesen können.
  • Sobald wir Ihre elektronische Gesundheitskarte eingelesen haben, können wir E-Rezepte erstellen.
  • Wurde die elektronische Gesundheitskarte im laufenden Quartal eingelesen, ist ein persönliches Erscheinen zur Rezeptanforderung/-abholung nicht zwingend erforderlich

 

Wie bestelle ich das E-Rezept?

  • telefonisch/ auf unserem Rezept-Anrufbeantworter (08161-92270)
  • per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)
  • über unsere Homepage

 

Wie und wann nach Bestellung steht mir mein E-Rezept zur Verfügung ?

  • Ihr Rezept wird nach der Ausstellung gespeichert und Sie können durch Vorzeigen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in einer Apotheke Ihrer Wahl Ihre Medikamente erhalten.
  • Bitte beachten Sie: Bestellte Rezepte liegen frühestens am Folgewerktag (außer zu Urlaubszeiten) zur Abholung in der Praxis bereit bzw. sind als E-Rezept gespeichert.

 

Wichtig:

Für Hilfsmittel, Verbandsmittel, Teststreifen, Betäubungsmittel (z.B. Opiate wie Morphin) und nicht-verschreibungspflichtige Medikamente kann kein E-Rezept ausgestellt werden.

Um den Umgang mit dem E-Rezept zu vereinfachen gibt es bereits eine Vielzahl an Smartphone-APPs. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrer Krankenkasse bzw. in Ihrer Apotheke beraten.