Mit Einführung des neuen E-Rezepts ab dem 1. Januar 2024 ändern sich einige Abläufe für Arztpraxen und Patienten:
Verschreibungspflichtige Medikamente für gesetzlich Versicherte werden nur noch als E-Rezept ausgestellt. Was bedeutet das für Sie?
Voraussetzung zur Ausstellung eines E-Rezeptes:
- Sie müssen einmal am Quartalsanfang in unsere Praxis kommen, damit wir Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) einlesen können.
- Sobald wir Ihre elektronische Gesundheitskarte eingelesen haben, können wir E-Rezepte erstellen.
- Wurde die elektronische Gesundheitskarte im laufenden Quartal eingelesen, ist ein persönliches Erscheinen zur Rezeptanforderung/-abholung nicht zwingend erforderlich
Wie bestelle ich das E-Rezept?
- telefonisch/ auf unserem Rezept-Anrufbeantworter (08161-92270)
-
per Mail (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) - über unsere Homepage
Wie und wann nach Bestellung steht mir mein E-Rezept zur Verfügung ?
- Ihr Rezept wird nach der Ausstellung gespeichert und Sie können durch Vorzeigen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in einer Apotheke Ihrer Wahl Ihre Medikamente erhalten.
- Bitte beachten Sie: Bestellte Rezepte liegen frühestens am Folgewerktag (außer zu Urlaubszeiten) zur Abholung in der Praxis bereit bzw. sind als E-Rezept gespeichert.
Wichtig:
Für Hilfsmittel, Verbandsmittel, Teststreifen, Betäubungsmittel (z.B. Opiate wie Morphin) und nicht-verschreibungspflichtige Medikamente kann kein E-Rezept ausgestellt werden.
Um den Umgang mit dem E-Rezept zu vereinfachen gibt es bereits eine Vielzahl an Smartphone-APPs. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrer Krankenkasse bzw. in Ihrer Apotheke beraten.